Presseberichte

Fachtagung: Einheitliche Standards für Halal-Zertifizierung

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Immer mehr Produkte werben mit Halal-Zeichen islamkonform zu sein und wollen damit den muslimischen Verbraucher zum Kauf anregen. Doch wer entscheidet, was halal ist oder nicht? Wann ist ein Produkt halal? Kann man wirklich den Halal-Zeichen vertrauen? Gibt es eine Kontrollstelle für Halal-Produkte?

Auch der Geschäftsführer des Europäischen Halal Zertifizierungsinstitutes nahm als Redner an der Fachtagung teil.

Diese und ähnliche Fragen wurden von der SCHURA Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der Islamischen Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg, der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen, der Islamischen Föderation Berlin und dem Koordinationsrat der Muslime Mecklenburg-Vorpommern zum Anlass genommen, um gemeinsame Positionen zu entwickeln. Zu der in diesem Sinne organisierten Fachtagung nahmen neben Interessierten und einigen Unternehmensvertreter auch Vertreter islamischer Landesverbände teil. Von den bundesweit islamischen Gemeinschaften erschienen die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG), der Islamrat für die Bundesrepublik Deutchland (IRD) und die Islamische Gemeinschaft Deutschland (IGD).

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Halal ist nicht gleich betäubungslos geschlachtet

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Zum Begriff "Halal" und zum Handel mit "Halal"-Fleisch
von Dr. Karen Holleben und Yusuf Çalkara (in der Zeitrschrift Fleischwirtschaft 11/2007)

"Halal" ist immer mehr "in aller Munde". Dies wurde sowohl durch Veröffentlichungen in einschlägigen Organen der Fachpresse als auch kürzlich wieder auf der Anuga deutlich. Immer mehr Vermarkter von Lebensmitteln haben erkannt, dass "Halal" auch ein Verkaufsargument ist. Und immer mehr muslimische Verbraucher wünschen sich Garantien beim Kauf von Lebensmitteln. So weit so gut. Die bisherige Diskussion macht aber auch deutlich, dass einige grobe Missverständnisse bestehen. So wird häufig davon ausgegangen, dass mit dem Begriff "Halal" eindeutige Regeln verbunden sind, beispielsweise dass "Halal"-Fleisch immer aus betäubungslosen Schlachtungen stammen muss. Dies ist so nicht korrekt. Im Folgenden soll versucht werden, einige der mehrfach auftauchenden Fehlinformationen richtig zu stellen.

Lesen sie hier den gazen Artikel

 

 

Was Muslime essen - mit Stempel aus Hamburg

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Von Maike Röttger (Hamburger Abendblatt)

Hamburg -
"Das esse ich am liebsten", sagt der kleine Said und zeigt auf die Packung mit Rindlfeischwurst, gewürzt mit Paprika. "Die kauft meine Mama mir immer." Der acht Jahre alte Junge kennt das Land Afghanistan, aus dem seine Eltern vor acht Jahren nach Hamburg kamen, nicht mehr. Aber in diesem Supermarkt, im Linden-Bazar in Hamburg-St. Georg an der Böckmannstraße, umweht ihn zumindest der Duft orientalischer Basare, und seine Muttler Alwine findet für ihre Familie das Essen, das sie aus der Heimat kennt und das Muslimen erlaubt ist. Halal - das Zulässige - muss es sein. Für Muslime vor allem verboten sind Alkohol und Schweinefleisch.

 
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